AGB
Verein Reiseleiter Austria e.V.
ZVR: 197037403
Präsidentin: Mag. Chris Karl
Stellvertreter: Amir A. Karim
Kassier: Gaby Limberger
Stellvertreterin: Sonia Friedmann
Schriftführerin: Tania Schachinger
Stellvertreterin: Ruth Gratzenberger
Auszug aus den Statuten des Vereins „Reiseleiter Austria”
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „Reiseleiter Austria” kurz „RL Austria”. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich. Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist eine unabhängige Berufsvereinigung und bezweckt
a) die Vertretung der Interessen und die gesetzlichen Anerkennung der Tätigkeit von Reiseleitern im In- und Ausland und den sich daran knüpfenden Berufsschutz
b) die Erarbeitung eines Berufsbildes
c) die Aus- und Weiterbildung von Reiseleitern
d) die Zusammenarbeit mit auf gleichen Gebieten wirkenden Organisationen und Reiseveranstaltern im In- und Ausland
e) die organisierte Kommunikation von Reiseleitern untereinander.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in
a) ordentliche Mitglieder
b) unterstützende Mitglieder und
c) Ehrenmitglieder
zu a) ordentliche Mitglieder sind jene, die als Reiseleiter tätig sind, bzw. jene, die eine einschlägige Ausbildung vorweisen.
zu b) unterstützendes Mitglied kann jede Person werden, die sich mit dem Vereinszweck identifiziert und den Verein fördert.
zu c) Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft: Zur Aufnahme in den Verein ist ein formeller Antrag zu stellen. Der Antrag kann ohne Begründung abgelehnt werden. Nach erfolgter Aufnahme erhält das Mitglied die Vereinsstatuten.